Vermietung: Airbnb benötigt keine Maklerlizenz

2/2020. Zwar erging die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gegen Frankreich, lässt sich aber im Grundsatz auch auf andere EU-Länder übertragen.

ps. Die Ausgangsfrage lautete, ob sich Airbnb damit begnügt, über seine Plattform nur einen sogenannten „Dienst der Informationsgesellschaft“ anzubieten und deshalb nicht als Makler einzuordnen ist oder vielmehr die Tätigkeit eines Immobilienmaklers ausübt, ohne im Besitz eines entsprechenden Gewerbeausweises zu sein.

Der Europäische Gerichtshof kam zum Ergebnis, dass ein Vermittlungsdienst, der darin besteht, über eine elektronische Plattform gegen Entgelt eine Geschäftsbeziehung zwischen potenziellen Mietern und gewerblichen oder nicht gewerblichen Vermietern, die kurzfristige Beherbergungsleistungen anbieten, anzubahnen, und gleichzeitig auch einige Zusatzleistungen zu diesem Vermittlungsdienst zur Verfügung zu stellen, als „Dienst der Informationsgesellschaft“ einzuordnen ist und nicht als Maklertätigkeit, und zwar trotz der angebotenen Zusatzleistungen wie eine Vorlage für den Inhalt der Seite, eine Haftpflichtversicherung, ein Tool zur Schätzung des Mietpreises oder auch auf diese Leistungen bezogene Zahlungsdienstleistungen.

Die angebotenen Dienstleistungen seien bloße Ergänzungen zu dem von diesem Unternehmen angebotenen Vermittlungsdienst. Das Unternehmen nehme auch keinen entscheidenden Einfluss auf die Beherbergungsleistungen, und zwar sowohl bezogen auf die Festsetzung des verlangten Mietpreises als auch bezogen auf die Auswahl der Vermieter oder der Unterkünfte, die auf seiner Plattform angeboten werden.Diese Seite wird noch erstellt.

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