Anwaltliche Beratung und laufende Information
für Frankreich
 

  Damit Sie auch in Frankreich auf der sicheren Seite sind.

 

Rechtliche Beratung rund um Ihre Wohnimmobilien oder Ferienimmobilie in Frankreich - Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V.

Auch für Frankreich bieten wir 

  • anwaltliche Beratung durch Rechtsanwältin
    Katja Macor
    und
  • laufende Information über unsere Zeitschrift AUSLANDSIMMOBILIEN mit Sonderteil Frankreich an.

Sie haben damit für einen sehr günstigen jährlichen Mitglieds-beitrag in Höhe von 235 Euro die Möglichkeit, Unterlagen
überprüfen und sich 
anwaltlich beraten und sich mit der
Zeitschrift informieren zu lassen
.  


Aus der Praxis:  Unsere Webinare zum Immobilienkauf

"Immobilienkauf in Frankreich" mit Rechtsanwältin Katja Macor:
 Info
rmation und Anmeldung.


 Kostenfreie 5-Minuten-Gespräche mit RA Macor

Nutzen Sie unsere kostenfreie Beratung zum Thema Auslandsimmobilien! - Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V.

Sie können Rechtsanwältin Katja Macor bei unseren kostenlosen
 5-Minuten-Gesprächen
unverbindlich kennenlernen. Sie rufen einfach an dienstags oder donnerstags zwischen 13:45 und 15:15 Uhr: 0761/55012. 


Wie erfolgt die Beratung?

Rechtanwältin Katja Macor ist Beraterin für Immobilien in Frankreich - Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V. RA Macor

Als Mitglied können Sie dann während der Beratungszeiten
für Mitglieder ohne Voranmeldung und ohne zusätzliche Honorare anrufen. Oder Sie schreiben eine Mail mit Ihrer Anfrage
Sind Unterlagen zu überprüfen (Kaufvertragsentwurf, Steuer-bescheid oder sonstige Unterlagen), werden diese vorneweg per Post, per Fax
oder eingescannt mittels email an die DSA geschickt. Die
telefonische Beratunerfolgt durch Rechtsanwältin Macor und bietet auch die Möglichkeit,  dass sofort nachgefragt werden kann, wenn irgendetwas unklar ist.


 Beispiele Kauf und Besitz

Wir prüfen Vertragsentwürfe, Gutachten und vieles mehr für Ihre Immobilie in Frankreich - Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V. Prüfen lassen, dann entscheiden

Sie haben ein Objekt beispielsweise in der Bretagne gefunden, das Sie sehr interessiert.
Eventuell liegt Ihnen schon eine Maklervereinbarung vor, die Sie auch überprüfen lassen können. Der Verkäufer oder ein eingeschalteter
Makler stellt Ihnen
Unterlagen zur Verfügung, z. B. einen
Vertragsentwurf und die für Frankreich typischen Gutachten. Diese Unter
lagen leiten Sie an Rechtsanwältin Macor weiter.
Auch
diese lassen Sie - vor der Unterschrift(!) - von ihr überprüfen.
Falls wichtige Unterlagen noch fehlen, fordern Sie diese nach.
Falls Sie schon eine Immobilie in Frankreich besitzen, haben Sie ebenso
die Möglichkeit, sich durch Rechtsanwältin Macor beraten zu lassen.

Wir beraten Sie! ... oder impôts français

Zu den üblichen Themen, über die wir auch in unserer Zeitschrift berichten,
zählen u. a.
die französischen Steuern, die für die Immobilie wahrend des
Besitzes zu bezahlen sind, oder im Falle einer Vermietung, dann auch die
Fragen zum Thema Erben und Vererben, zur deutschen und französischen
Erbschaft- und Schenkungsteuer, nicht zuletzt auch Fragen zu
Wohnungseigentum bzw.
Eigentumswohnungen 
und Apartmentanlagen.

 

Die Beratungszeiten für Mitglieder

Die jeweils aktuellen Termine unter Beachtung von Feiertagen usw. finden Sie sowohl in der jeweiligen aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift als auch in der Rubrik Beratungszeiten



 Unsere Zeitschrift: Sonderteil Frankreich


Unsere Zeitschrift erscheint sechs Mal im Jahr, jeweils mit einem Sonderteil
zu Frankreich.

Mit Sonderteil Frankreich Mit Sonderteil Frankreich

Ihr ganz besonderer Vorteil

Wir informieren in unserer Zeitschrift insbesondere über rechtliche, steuerliche oder sonstige Änderungen und Neuerungen in Frankeich

Wenn etwas unklar bleibt oder Sie genauer wissen wollen,
ob beispielsweise eine in einem Artikel angesprochene steuerliche oder 
sonstige Änderung für Sie wichtig ist, fragen Sie  bei Rechtsanwältin Macor nach

Themen

Sie finden u. a. folgende Themen: die deutsche Besteuerung der französischen Auslandsimmobilie, laufende französische Steuern, touristische Vermietung, französische und deutsche Erbschaftssteuer, Erbrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bauen und Renovieren, Aufenthaltsvorschriften, Verkehr usw. Auch das Thema Versicherungen für Immobilien ist Gegenstand unserer Beratung und Berichterstattung. Wir berichten auch über das Leben in Frankreich und zum Thema Erst- und Zweitwohnsitz bzw. Vorruhestand und Ruhestand.  


Lassen Sie sich auch beraten

Ratgeber "Frankreichimmobilien"

Die Neuauflage ist in diesem Frühjahr erschienen. 
Der Ratgeber von Rechtsanwältin Macor und Oliver Kirner ist erhältlich - auch ohne Mitgliedschaft - als Taschenbuch über uns oder den Buchhandel. 
Der Frankreich-Ratgeber informiert Sie - wie auch unsere anderen Ratgeber - kompetent, praxisbezogen und in verständlicher Form. Wir legen sehr viel Wert auf praktische Hinweise und Tipps.



 

Damit Sie auf der sicheren Seite sind !
... bei Häusern und Wohnungen in Spanien, Italien und Frankreich.