Rip-Deals: Betrügereien von angeblichen Kaufinteressenten

12/2008/ps. Ein paar Beispiele, man spricht auch von sogenannten rip-deals, hatten wir auch bei der DSA von Mitgliedern geschildert bekommen, die verkaufen wollten. Es beginnt damit, daß jemand anruft und mitteilt, er vertrete jemanden, der die angebotene Immobilie kaufen will.
Das ist ja an sich erfreulich, und wer würde da nicht gleich einen Besichtigungstermin anbieten wollen. Doch, welch ein Wunder, der Kaufinteressent will die Immobilie gar nicht besichtigen. Dies ist typisch für solche betrügerischen Angebote, weshalb die Angelegenheit auch gleich gar nicht weiterverfolgt sondern die nächstgelegene Polizeidienststelle informiert werden sollte.
Doch sind diese angeblichen Kaufinteressenten bereit, den geforderten Kaufpreis sofort zu akzeptieren oder sogar den Kaufpreis aufzustocken. Und da kommt bei manchem Verkäufer vielleicht doch der Wunsch hoch, zu prüfen, ob es vielleicht nicht doch mit dem Verkauf klappt.
Spätestens dann aber, wenn es heißt, der Verkäufer möge nach Mailand oder Rom kommen und 25.000 Euro als Vorkasse für die erfolgreiche Vermittlung mitbringen, wird man dies als offensichtlichen Betrugsversuch einordnen müssen. Oder es wird ein bankgarantierter Scheck versprochen mit einem aufgerundeten Betrag und der Verkäufer gebeten, er möge doch den Differenzbetrag in bar mitbringen, auch da besteht natürlich höchste Betrugsgefahr, weil es diesen Scheck entweder gleich gar nicht gibt, oder dieser nicht gedeckt ist oder das mitgebrachte Geld durch eine Unachtsamkeit oder ähnliches in die Hände der Betrüger gerät. Der Erfindungsreichtum dieser Leute sollte nicht unterschätzt werden, deshalb empfiehlt es sich auch nicht neugierdehalber mal nach Mailand oder Rom zu reisen, um solche Leute zu treffen...

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