Häufige Fragen

  1. Wie funktioniert eine Mitgliedschaft, wie kann Ihnen die Schutzvereinigung helfen?
  2. Was kostet die Mitgliedschaft?
  3. Erhalten Sie auch Adressen von Rechtsanwälten, Maklern, Baufirmen, Bauträgern, Steuerberatern, Handwerkern und Architekten?
  4. Können die Schutzvereinigung oder deren Rechtsanwälte auch außerhalb der Mitgliedschaft im Rahmen eines Mandates vor Ort oder in sonstiger Weise tätig werden?
  5. Gibt es auch Beratung bei sonstigen Fragen zum Bereich Leben im Ausland, beispielsweise Krankenversicherung, Rentenversicherung, Hauptwohnsitznahme, Vorruhestand und Ruhestand usw.?
  6. Berät die Schutzvereinigung auch hinsichtlich anderer Länder?
  7. Worin bestehen die häufigsten Fehler beim Immobilienkauf im Ausland und worauf sollte ein Kaufinteressent achten?

1. Wie funktioniert eine Mitgliedschaft, wie kann Ihnen die Schutzvereinigung helfen?

Mit dem Beitritt haben Sie Anspruch auf anwaltliche Beratung und Information. Eine Wartezeit gibt es nicht.
Auch wenn Sie weit entfernt von Freiburg wohnen sollten, ist dies kein Hindernis. Die Beratung erfolgt üblicherweise telefonisch oder schriftlich. Unsere Mitglieder kommen aus allen Gegenden Deutschlands und auch aus anderen Ländern. Selbstverständlich ist aber auch eine Beratung im Büro der DSA nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Kaufinteressenten: nicht zuwarten
Falls Sie gerade im Begriff sind eine Immobilie zu kaufen, dann können Sie uns beispielsweise einen Kaufvertragsentwurf und sonstige Unterlagen zur Überprüfung vorlegen. Sie erhalten dann auch die aus unserer Sicht sehr wichtigen praktischen Tips.
Bei einem geplanten Kauf sollten Sie mit der Mitgliedschaft nicht zuwarten, da es oftmals plötzlich sehr schnell gehen soll und eventuell eine schnelle Beratung einfach daran scheitert, daß die dafür notwendigen Unterlagen, die wir für die Beratung benötigen, noch nicht vorliegen und auf die Schnelle nicht mehr beschafft werden können.

Für Immobilienbesitzer
Das Thema Steuern spielt natürlich eine große Rolle, sowohl beim Kauf als auch in der Folgezeit (je nach Land unterschiedlich Grundsteuer, Einkommensteuer, Vermögensteuer), ebenso Bauen und Renovieren. Da rufen Sie einfach an oder schreiben uns. Oder die Themen Erbrecht und Erbschaftsteuer: Ist es wirklich so schlimm mit der jeweiligen ausländischen Erbschaftsteuer, ist deutsche Erbschaftsteuer zu bezahlen? Welches Erbrecht kommt zur Anwendung? Wie können Sie dafür sorgen, daß die von Ihnen gewünschte Person erbt? Wie läßt sich die Erbschaftsteuer vermeiden oder zumindest reduzieren?
Aber auch die Themen Vermietung, Aufenthalt, Versicherungen für die Immobilie usw. sind Gegenstand der Berichterstattung und Beratung.
Wenn wir beispielsweise über bedeutsame Änderungen berichten, haben Sie den großen Vorteil, daß Sie bei uns auch anrufen und nachfragen können, ob und gegebenenfalls welche Auswirkungen diese Änderungen für Sie persönlich haben. Diese ideale Kombination aus Information und individueller anwaltlicher Beratung zu einem sehr günstigen Mitgliedsbeitrag ist aus unserer Sicht der entscheidende Vorteil, den Sie mit einer Mitgliedschaft erhalten.

Die Mitgliedschaft können Sie online beantragen: Mitgliedschaftsantrag

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2. Was kostet die Mitgliedschaft?

Der zu zahlende Mitgliedsbeitrag beträgt 165 Euro je Kalenderjahr inklusive Beratung und Information. Zusätzliche Gebühren oder Honorare fallen nicht an.
Wenn Sie im vierten Quartal des Jahres beitreten, gilt der Mitgliedsbeitrag auch schon für das folgende Jahr.
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3. Erhalten Sie auch Adressen von Rechtsanwälten, Maklern, Baufirmen, Bauträgern, Steuerberatern, Handwerkern und Architekten?

Einzelne Adressen von Maklern, Bauträgern und Baufirmen usw. sind bei uns grundsätzlich nicht erhältlich, weil wir die betreffenden Firmen und Personen nicht überprüfen können bzw. der Aufwand dafür zu hoch wäre und andererseits die Weitergabe der Adresse aber als indirekte Empfehlung mißverstanden werden könnte. Dies gilt auch im Grundsatz für Adressen von Rechtsanwälten und sonstigen Beratern. Bei letzteren ist – praktisch gesehen – eine konkrete Einflußnahme durch uns nur möglich im Rahmen eines gesonderten kostenpflichtigen Korrespondenzmandates, da der Zeitaufwand dafür sehr hoch ist.
Auf unseren Internet-Seiten und in unseren sonstigen Veröffentlichungen werden Sie aber Adressen und Links auf Berufsverbände usw. finden.
Abgesehen davon ist es im Rahmen einer Mitgliedschaft natürlich möglich, Aussagen, die von Ihnen eingeschaltete Berater treffen, von uns kommentieren und eventuell überprüfen zu lassen. So haben Sie eine fundierte zweite Meinung und gewinnen dadurch mehr Sicherheit.
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4. Können die Schutzvereinigung oder deren Rechtsanwälte auch außerhalb der Mitgliedschaft im Rahmen eines Mandates vor Ort oder in sonstiger Weise tätig werden?

Dies ist grundsätzlich möglich, beispielsweise die Abwicklung einer Erbschaft im Ausland, die Vertretung beim Abschluß eines Kaufvertrages vor Ort, also beim ausländischen Notar, oder die sonstige Bearbeitung einer Angelegenheit einschließlich der Korrespondenz oder die Übernahme eines Prozeßmandates in Deutschland. Es kommt sehr auf den jeweiligen Fall an. Fragen Sie einfach bei uns nach, auch hinsichtlich der Kosten erhalten Sie einen Voranschlag.

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5. Gibt es auch Beratung bei sonstigen Fragen zum Bereich Leben im Ausland, beispielsweise Krankenversicherung, Rentenversicherung, Hauptwohnsitznahme, Vorruhestand und Ruhestand usw.?

Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit und der Berichterstattung sind natürlich die Themen rund um Immobilien, Verträge, Steuern, Erbrecht, Bauen und Renovieren usw. Da aber die in der Fragestellung genannten Themen fast unweigerlich im Zusammenhang mit dem Kauf und während des Besitzes auftauchen, erhalten Sie auch dazu von uns Beratung und Information über unsere Zeitschrift. Und nicht zuletzt gibt es dazu unsere Broschüre Irgendwo im Süden, wo es warm ist…

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6. Berät die Schutzvereinigung auch hinsichtlich anderer Länder?

Im Rahmen der Mitgliedschaft wird hinsichtlich der Länder Frankreich, Italien und Spanien beraten. Da die ausländischen Rechtsordnungen all zu unterschiedlich sind und ein Berater auch die für die Beratung erforderlichen Sprachkenntnisse und praktische Erfahrung besitzen soll, können wir nicht das gesamte Spektrum an Ländern, die es auf dieser Erde gibt, anbieten. Vielmehr haben wir uns auf die aus unserer Sicht gefragtesten Länder Spanien, Frankreich und Italien spezialisiert.
Mitgliedschaftsantrag.

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7. Worin bestehen die häufigsten Fehler beim Immobilienkauf im Ausland und worauf sollte ein Kaufinteressent achten?

So banal es klingt: Kaufinteressenten nehmen sich oftmals zu wenig Zeit, informieren sich gar nicht oder zu wenig und glauben, es werde schon gut gehen. Das ist die beste Garantie für viel Ärger und Geldverlust. Die bessere Alternative – natürlich: Mitgliedschaft bei unserer Schutzvereinigung.

Unsere wichtigsten Ge- und Verbote für Wohnimmobilien im Ausland lauten:

  1. Deutsche Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten dürfen nicht auf den Immobilienkauf im Ausland übertragen werden. Rechtliche und praktische Unterschiede gibt es auch weiterhin innerhalb der EU.
  2. In verschiedenen Ländern wie beispielsweise Frankreich, Italien und Spanien sind auch privatschriftliche Kaufverträge ohne notarielle Beurkundung verbindlich. Der Vertrag ist also auch dann gültig, wenn es sich nur um ein normales Blatt Papier handelt. Da besteht die große Gefahr, dass unerfahrene Kaufinteressenten übervorteilt werden (oftmals von den eigenen Landsleuten).
  3. Ob der Vertrag mit Vorvertrag oder Kaufoption oder einer sonstigen Bezeichnung überschrieben ist, entscheidend für die Rechte und Pflichten ist der Inhalt des Vertrages. Oftmals handelt es sich gerade bei sogenannten Vorverträgen um vollumfänglich verbindliche Kaufverträge, von denen Sie sich ohne die Zustimmung des Verkäufers nicht mehr lösen können.
  4. Zuerst überprüfen, dann unterschreiben und anzahlen! Überprüfen Sie vor der Unterschrift und vor der Leistung einer Anzahlung möglichst alle rechtlichen Aspekte, z. B. die Frage des Vorhandenseins einer Baugenehmigung nicht nur bei Neubauten sondern auch bei Altbauten, die Eintragungen in den Registern auch im Hinblick auf eventuelle Belastungen mit Hypotheken, im übrigen, ob die Angaben des Verkäufers hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse zutreffen. Die Anzahlung sollte möglichst niedrig gehalten werden, da Sie dafür meist keine Absicherung erhalten.
  5. Neubauten: Vor Vertragsabschluß lassen Sie sich die notwendige Baugenehmigung zeigen und leisten Zahlungen nur nach Baufortschritt und nach Erhalt einer Bankbürgschaft als Sicherheit für Ihre Zahlungen. Problematisch: von Deutschland aus können Sie den Bau nicht kontrollieren. Dringend notwendig ist deshalb eine Vertrauensperson vor Ort. Es muß auch gewährleistet sein, daß nicht nur das Haus gebaut sondern auch die Infrastruktur – Strom, Wasser, Straßen und Wege – fertig gestellt wird.
  6. Lassen Sie sich nachweisen, daß der Verkäufer mit der Bezahlung der Steuern und sonstigen Abgaben und im Falle einer Eigentumswohnung auch hinsichtlich seiner Zahlungen bei der Eigentümergemeinschaft auf dem laufenden ist.
  7. Achten Sie darauf, daß Sie möglichst bald ins Eigentumsregister bzw. Grundbuch eingetragen werden. Nur dann sind Sie abgesichert, daß das Grundstück oder die Wohnung nicht noch ein zweites Mal an einen anderen Käufer, der Ihnen mit der Eintragung zuvor kommt, verkauft oder mit einer Hypothek belastet wird.
  8. Vergleichen Sie die Preise vor Ort! Der erstgenannte Preis ist meist nicht der letzte, verhandeln Sie. Oftmals erscheinen die Preise im Ausland für deutsche Verhältnisse als sehr niedrig oder zumindest als günstig. Dies kann an den niedrigen Arbeitskosten im Ausland liegen oder aber ist darin begründet, daß die betreffende Immobilie sehr viel einfacher ausgestattet ist und billigere Materialien verwendet worden sind. Auch die niedrigeren Grundstückspreise können der Grund dafür sein.
  9. Eine Ferienimmobilie im Ausland ist keine Geldanlage mit Renditeaussichten. Die Immobilie kostet Geld sowohl beim Kauf als auch während des Besitzes. Dieser Hinweis soll keineswegs bedeuten, von einer Ferienimmobilie Abstand zu nehmen. Selbstverständlich ist eine Ferienimmobilie eine sehr schöne Sache und wird dann zum wirklichen Vergnügen, wenn Sie sich vorneweg informieren und beraten lassen.
    Falls sie langfristig vermieten wollen, bedenken Sie das für Vermieter oftmals nachteilige Mietrecht. Im Falle einer kurzfristigen Vermietung bleibt unterm Strich oftmals sehr viel weniger übrig als erhofft.
    Ein eventueller Wertzuwachs sollte als angenehme Nebenerscheinung angesehen werden.
  10. Überlegen Sie sich, ob Sie nicht schon beim Kauf erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Aspekte berücksichtigen wollen.

    Unsere Empfehlung: Mitglied werden bei der DSA – damit Sie auf der sicheren Seite sind!

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